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Informationen für Studierende, die im Studienplan 2001 begonnen haben:
Die Absolvierung der Bachlelorarbeiten gemäß Studienplan 2001 muss bis spätestens 30.11.2008 erfolgen. Dieses Datum bezieht sich auf die Bestätigung der Bachelorarbeit und das entsprechende Einzelprüfungszeugnis.
Es ist nicht erfoderlich bis zu diesem Datum das Bachelorstudium abzuschließen.
Es werden keine Bachelorarbeiten gem. Studienplan 2001 akzeptiert, deren Prüfungsdatum und/oder Ausstellungsdatum der Bestätigung nach dem 30.11.2008 liegen oder in einer LVA abgefasst wurden, die nicht dem Studienplan 2001 zugeordnet war!
Wir möchte auch noch darauf hinweisen, dass zum Abschluss des Studiums jedenfalls eine Bachelorarbeit im Rahmen der KFK geschrieben werden muss! Unabhängig davon, ob im PPR eine Bachelorarbeit (gem. Studienplan 2001) geschrieben wurde.
- Ab sofort müssen alle Studierenden beim Einreichen des Master-Studiums ein Diplomarbeitsposter abgeben - auch wenn sie die Diplomarbeit an einer anderen Universität geschrieben haben.
- Beim Einreichen wird nur mehr eine Diplom-, Magister-, bzw. Masterarbeit benötigt
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